Der ersten Schritte zum Um-und Ausbau eines Gebäudes ist die Projektierung. Zuerst wird der Bestand aufgenommen (Aufmaß) und zeichnerisch dargestellt.
Dem folgt die Vorplanung und Entwurfsplanung, oft unter besonderer Berücksichtigung und denkmalrelevanter Merkmale. Erst nach Klärung Grundlagen, der Aufgabenstellung und gründlicher Analyse des Bauwerkszustandes, kann auf Basis der Entwurfsplanung die Ausführungsplanung erfolgen.
Neben statische Belange ist ein Brandschutzkonzept zu verfassen, gegebenenfalls auch eine Denkmalpflegerischen Zielstellung. Dann erst kann der Bauantrag eingereicht werden.
Foto oben: Historischer Plan aus der Bauakte, nach dem das Gebäude errichtet wurde (1872)
Foto unten: Ausführungsplanung (Variante 1) zum Um- und Ausbau des Gebäudes B (2014)